Bei den im GVBl. verkündeten Rechtsvorschriften handelt es sich überwiegend um Änderungen bestehender Gesetze und Verordnungen. Solche Änderungsvorschriften sind oft aus sich heraus nur schwer nachvollziehbar, da sie nur Änderungsanweisungen zum bisher geltenden Recht enthalten. Die Rechtspraxis greift in diesen Fällen auf nichtamtliche bereinigte („konsolidierte“) Fassungen der Gesetze und Rechtsverordnungen zurück, in die alle amtlich verkündeten Änderungen eingearbeitet werden. Mit dem Bürgerservice HessenrechtÖffnet sich in einem neuen Fenster stellt die Hessische Landesregierung der Allgemeinheit das hessische Landesrecht in der aktuell geltenden Fassung kostenlos zur Verfügung. Die Konsolidierung der Vorschriften erfolgt grundsätzlich innerhalb weniger Arbeitstage nach der amtlichen Verkündung durch die vom Land mit der technischen Umsetzung beauftragte juris GmbH.
Mit Hilfe der als Fußnote im amtlichen elektronischen Dokument angegebenen FFN-NummerÖffnet sich in einem neuen Fenster können Sie über den Bürgerservice Hessenrecht auf die nichtamtliche konsolidierte Fassung der geänderten Stammvorschrift zugreifen.
Wichtiger Hinweis
Die amtliche Fassung eines Gesetzes oder einer Rechtsverordnung ergibt sich ausschließlich aus dem Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, welches bis zum 31. Dezember 2023 als papiergebundene Ausgabe erschienen ist und seit dem 1. Januar 2024 auf dieser Internetseite nach Maßgabe der §§ 3, 4 und 7 des Hessischen Verkündungsgesetzes elektronisch und mit einem elektronischen Siegel versehen dauerhaft zum Abruf bereitgestellt wird. Die Inhalte des Bürgerservice Hessenrecht haben daher nichtamtlichen Charakter. (Entsprechendes gilt für die hier dokumentierten Inhalte des Staatsanzeigers für das Land Hessen, des Amtsblatts des Hessischen Kultusministerium sowie des Justizministerialblatts.) Das bis zum 31. Dezember 2023 in Papierform erschienene GVBl. kann nachrichtlich in der Parlamentsdatenbank des Hessischen LandtagesÖffnet sich in einem neuen Fenster eingesehen werden.