ICON eines gesiegelten Dokuments

Hinweise zur Prüfung der Dokumente

Zur Gewährleistung der Integrität und der Authentizität des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Land Hessen (GVBl.) wird jede Nummer des GVBl. mit einem qualifizierten elektronischen Siegel versehen. Auf diese Weise können Nutzerinnen und Nutzer zuverlässig die Herkunft und Unverfälschtheit erkennen.

Ein qualifiziertes elektronisches Siegel entspricht technisch einer qualifizierten elektronischen Signatur. Es unterscheidet sich nur dahingehend, dass es auf eine juristische Person – z. B. eine Behörde – ausgestellt ist und nicht auf eine natürliche Person. Die nachträgliche Änderung von nur einem Buchstaben oder Zeichen würde bei der Siegelprüfung sofort auffallen und zur Ungültigkeit des Siegels führen. Solch ein Siegel wird auf jeder PDF-Datei angebracht, welche einen rechtsverbindlichen Charakter besitzt. Damit wird Ihnen bestätigt, dass der Inhalt des Dokuments unverfälscht ist und tatsächlich von der ausstellenden Behörde stammt. Zur Überprüfung des qualifizierten elektronischen Siegels können Sie beispielsweise gängige PDF-Programme verwenden.

Außerdem wird Ihnen unter jeder PDF-Datei die md5-Prüfsumme der Datei angezeigt. Anhand dieser Prüfsumme kann die Integrität einer Datei nach dem Download überprüft werden. Die hier angezeigte md5-Prüfsumme muss mit der md5-Prüfsumme der heruntergeladenen Datei übereinstimmen.