Amtliche elektronische Verkündung

Das digitale Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl.) hat amtlichen Charakter; sein Inhalt ist rechtsverbindlich. Echtheit und Integrität werden durch qualifizierte elektronische Siegel sichergestellt. Die Herausgabe des papiergebundenen GVBl. als amtliches Verkündungsorgan wurde zum 31. Dezember 2023 eingestellt. Rechtsgrundlage ist das Hessische Verkündungsgesetz (HVerkG) vom 28. Juni 2023 (GVBl. S. 473).

Zu jeder Verkündung und amtlichen Bekanntmachung werden im Kopfbereich zusätzliche Meta-Daten jeder Einzelveröffentlichung angezeigt. Außerdem steht auf dieser Internetseite auch ein aktualisierter Fundstellennachweis zur Verfügung.

Erscheinungsweise

Die Ausgabe des elektronisch geführten GVBl. erfolgt nach dem Prinzip der Einzelverkündung. Die Ausgaben des GVBl. werden fortlaufend nummeriert und paginiert. Sie enthalten jeweils nur eine Veröffentlichung, so dass täglich mehrere Ausgaben des GVBl. erscheinen können.

Kenntnisnahme außerhalb des Internets

Einzelne Kopien oder Ausdrucke der elektronischen Dokumente können auf Verlangen gegen ein angemessenes Entgelt bei der Hessischen Staatskanzlei erworben werden.