Erklärung zur Barrierefreiheit

Lesedauer:6 Minuten

Herausgegeben von der Hessischen Staatskanzlei

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter verkuendung.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster veröffentlichten Website des  Landes Hessen.Öffnet sich in einem neuen Fenster

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Die Eigenart der auf der Website veröffentlichten Inhalte, die der Zurverfügungstellung der amtlichen Fassungen des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Land Hessen dienen, bedingt Einschränkungen in Bezug auf die Erfüllung der vorgenannten gesetzlichen Voraussetzungen zur Barrierefreiheit. Eine Darstellung der in den zur Verfügung gestellten PDF-Dateien enthaltenen Inhalte in einfacher Sprache findet nicht statt und die Struktur der in den PDF-Dokumenten enthaltenen Tabellen wird nicht interpretiert (siehe auch Barriere 7).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im September 2020 durchgeführten Selbstbewertung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar. 

Unvereinbarkeit mit der HVBIT

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Barriere 1:

  • Gesamter Webauftritt: Prüfschritt 9.2.4.7 Aktuelle Position des Fokus deutlich. Die globale Farbgebung des Fokusrahmens funktioniert nicht bei allen Komponenten im Zusammenspiel mit den hessenweit möglichen Farbkonzepten.
  • Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.

Barriere 2:

  • Gesamter Webauftritt: Prüfschritt 9.4.1.1 Korrekte Syntax. Das HTML-Markup vom Content Management System enthält ID-Fehler und die HTML-Inhaltsblöcke enthalten doppelte Auszeichnungen, die sich entwicklerseitig nicht beheben lassen.
  • Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.

Barriere 3:

  • Gesamter Webauftritt: Prüfschritt 9.4.1.2 Name, Rolle, Wert verfügbar. Content Management System-seitig sind Name, Rolle und Wert von Attributen nicht korrekt für die Auslesung durch Software definiert und es lässt sich auch entwicklerseitig nicht beheben.
  • Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.

Barriere 4:

  • Social Media Icons und Footer-Elemente: Prüfschritt 2.5.5 Zielfläche ist ausreichend groß. Die Schaltflächen sind kleiner als 44 x 44 px.
  • Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.

Barriere 5:

  • Videoplayer: Prüfschritte zur Videofähigkeit 7.1.1 bis 7.3 greifen nicht bei allen Videos, da nicht immer vtt-Dateien zur Verfügung stehen und somit nicht immer Untertitel vorhanden sind (deswegen fehlen natürlich auch die Bedienelemente zur Aktivierung von Untertiteln und Audiodeskription, wenn nichts zum Aktivieren hinterlegt ist).
  • Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.

Barriere 6:

  • Bestellplattform und Newsletter: Prüfschritt 9.1.1.1c Leere alt-Attribute für Layoutgrafiken
  • Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.

Barriere 7:

  • Dateien und Videos: Prüfschritt 5.2 Aktivierung von Barrierefreiheitsfunktionen und Prüfschritt 12.1.2 Barrierefreie Dokumentation Die auf der Webseite bereitgestellten PDF-Dateien sind nur zum Teil barrierefrei gestaltet. Zudem sind nicht alle Inhalte in leichter Sprache verfügbar. Gebärdensprachliche Videos werden aktuell nicht zur Verfügung gestellt.
  • Barrierefreie Alternative: Verwendung des KontaktformularsÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Unverhältnismäßige Belastung

Kein Anwendungsfall.

Kein Anwendungsfall

Es liegen keine Inhalte vor, die nicht in den Anwendungsbereich des §3 Absatz 1 HVBIT fallen.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 21. September 2020 erstellt und im Dezember 2023 aktualisiert.

Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.

Ansprechperson:

Frank Hoffmann, Referat R 3
Telefon: +49 (611) 32 113795
E-Mail: frank.hoffmann(at)stk.hessen.de

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle

Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 (0)641 303-2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT(at)rpgi.hessen.de